Mit der Entscheidung hat der Bundestag EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht umgesetzt. Für stationäre Geräte gilt die Digitalisierungspflicht nur, wenn sie ein RDS-Display besitzen. Kleine Billig-Empfänger sind damit außen vor – ebenso wie HiFi-UKW-Tuner ohne Sendernamenanzeige. Nicht betroffen von der Regelung sind auch AV-Receiver, Smartphones oder andere Geräte, bei denen der Radioempfang nur eine Nebenfunktion ist. Als Alternative zum DAB+-Empfang können die stationären Geräte auch Webradio-tauglich sein. Alle Infos zur neuen Digitalradiopflicht für Hörer, Händler und Hersteller auf https://www.dabplus.de/tkg/.
Aus für reine UKW-Tuner mit RDS
Ab heute DAB+-Pflicht
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UW
Autoradios in Neuwagen müssen ab dem 21. Dezember DAB+ empfangen können. Auch für stationäre Empfangsgeräte gilt die Digitalisierungspflicht, sofern sie den Sendernamen anzeigen können.
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