Schutzfristen auf 70 Jahre verlängert

Vor rund einem Jahr hatte die EU eine Richtlinie zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verabschiedet. Diese Regelung soll nun in deutsches Recht gegossen werden, das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt die Umsetzung. Die Richtlinie sei „ein wichtiges Signal für den Schutz der Rechte von…

Vor rund einem Jahr hatte die EU eine Richtlinie zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verabschiedet. Diese Regelung soll nun in deutsches Recht gegossen werden, das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt die Umsetzung. Die Richtlinie sei „ein wichtiges Signal für den Schutz der Rechte von Kreativen und ihrer Partner“ und sichere nicht nur die Einkünfte von Musikern im Alter, sondern schaffe darüber hinaus für die Musikfirmen Planungssicherheit und Anreize, beispielsweise um weiter in die Digitalisierung von „Archivschätzen“ zu investieren. Bisher laufen die Rechte von Interpreten und Plattenfirmen an ihren Aufnahmen 50 Jahre nach Erstveröffentlichung aus – also oft noch zu Lebzeiten der Musiker. Diese Frist soll nun auf 70 Jahre verlängert werden.