„Wir können keinen Detektiv nach Tonga schicken“

Mit geteilter Freude kommentiert der Bundesverband Musikindustrie das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sperrung von Websites, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Der BGH hatte entschieden, dass Telekom & Co. künftig solche illegalen Websites sperren müssen – allerdings nur unter strengen Vorbedingungen. Zunächst müssten die Rechteinhaber alle anderen Mittel gegen derartige Websites ausschöpfen. Dazu gehöre etwa, Detekteien zu beauftragen oder Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, um der Betreiber der Websites habhaft zu werden. Dazu merkt der Bundesverband Musikindustrie an: „Einen Detektiv nach Tonga oder Tuvalu zu schicken, um herauszufinden, wer hinter einer Website steckt, mag theoretisch spannend sein. Faktisch wird dies in einem Rechtsdurchsetzungsnirwana enden.“ Geklagt hatten mehrere Labels und die GEMA gegen Telekom und Telefónica. Der BGH wies die Klagen jedoch ab, weil die Kläger eben nicht genügend unternommen hätten, um die Betreiber ausfindig zu machen.

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