UKW bleibt bis 2025

Der Bundestag hat das neue Telekommunikationsgesetz beschlossen, das unter anderem auch die Frequenzzuteilung für den Hörfunk regelt. Ursprünglich sollten alle Genehmigungen für UKW-Sender bis Ende 2015 widerrufen werden, und tatsächlich sind etliche Lizenzen für Privatradios bis Ende 2015 befristet. Das neue Gesetz bestimmt nun, dass diese Genehmigungen automatisch um zehn Jahre verlängert werden, sofern die medienrechtliche Sendelizenz der Landesmedienanstalt nicht früher ausläuft. Neu ist auch, dass die Rundfunkanbieter sich selbst einen Sendernetzbetreiber aussuchen können. Der Verband Privater Rundfunk (VPRT) hatte immer wieder das Quasi-Monopol von Media Broadcast beim Sendernetzbetrieb beklagt. Er äußert sich nun befriedigt über die neuen Regelungen. Von einer Verpflichtung der Hersteller, DAB+-taugliche Geräte einzuführen, ist in dem Gesetzestext nicht mehr die Rede.

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