Tonaufnahmen bleiben 70 Jahre geschützt

Nach jahrelangem Hickhack haben sich die EU-Gremien auf eine Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen geeinigt. Bisher verfallen die Rechte 50 Jahre nach Erscheinen eines Songs. Damit waren ausübende Künstler wesentlich schlechter gestellt als Komponisten und Texter, deren Urheberrecht erst 70 Jahre nach ihrem Tod verfällt. Nach der bisherigen Regelung wären etwa die frühen Beatles-Songs im nächsten Jahr „gemeinfrei“ geworden, das heißt die Aufnahmen hätten ohne Tantiemen-Zahlung etwa im Radio gespielt werden können – lediglich für Text und Komposition wären weiterhin GEMA-Gebühren fällig geworden. Nun also hat sich der EU-Rat auf eine Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung des Werkes geeinigt. Er begründet das insbesondere damit, dass Interpreten oft schon in jungen Jahren Karriere machen und nach der bisherigen Regelung nicht bis zum Ende ihres Lebens von den Tantiemen profitieren. Die Richtlinie wurde gegen die Stimmen der Benelux-Staaten, Tschechiens, Sloweniens, der Slowakei, Rumäniens und Schwedens verabschiedet. Die EU-Kommission und das EU-Parlament hatten sich zuvor schon auf diese Lösung geeinigt. Kritiker hatten der EU vorgeworfen, die Schutzfristverlängerung käme im Wesentlichen den Plattenfirmen zugute, weniger den Künstlern. Nun garantiert die Richtlinie aber Künstlern, die ihrem Label die Exklusivrechte an ihren Aufnahmen übertragen haben, unter bestimmten Bedingungen ein Rücktrittsrecht von diesen Verträgen. Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht gegossen werden.

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