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„StreamOn“ soll auch im EU-Ausland gelten

Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Nachbesserungen ihres StreamOn-Tarifs auferlegt – und zwar solche, die die Konditionen für die Nutzer verbessern. Zum einen soll StreamOn auch in anderen EU-Ländern gelten, zum andern dürfe die Telekom Video-Streaming-Dienste nicht in der Qualität drosseln. Bei StreamOn handelt es sich um eine kostenlose Option zum Mobilfunktarif der Telekom (ab MagentaMobil M), mit der die Kunden Musik unterwegs ohne Anrechnung des Datenvolumens auf ihr Mobilgerät streamen können. Sie gilt aber bisher nur innerhalb Deutschlands. Diese Einschränkung verstoße gegen das „Roam-Like-At-Home-Prinzip“, das EU-weit gilt, argumentiert die Netzagentur. Es schreibt vor, dass im EU-Ausland dieselben Mobilfunk-Konditionen gelten müssen wie im Heimatland. StreamOn umfasst in einigen Magenta-Tarifen auch das Video-Streaming ohne Belastung des Inklusivvolumens, wobei die Telekom aber die Auflösung auf SD-Niveau herunterskaliert. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsprinzip, entschied nun die Netzagentur. Dagegen argumentiert die Telekom, die Übertragung in DVD-Qualität sei für die Darstellung auf mobilen Endgeräten absolut ausreichend. Sie will deshalb Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur einlegen. „Was der Regulierer verlangt, würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir StreamOn nicht mehr kostenlos anbieten können“, heißt es in ihrem Blog. StreamOn sei ein absoluter Erfolg und werde von mehr als 700.000 Kunden genutzt – von denen sich bisher keiner beschwert habe.

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