Radiohörer werden Vollzahler

Eine „Haushaltsabgabe“ statt der „gerätebezogenen“ Rundfunkgebühr haben die Bundesländer beschlossen. Angesichts dieser Meldung werden sich manche Gebührenzahler die Augen reiben: „Ich zahle doch schon immer eine Pauschale für den gesamten Haushalt, für alle dort betriebenen Empfangsgeräte samt Autoradio“. Stimmt. Deshalb ändert sich auch für das Gros der Haushalte gar nichts. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Regelung ist: Künftig müssen auch diejenigen Haushalte die GEZ-Gebühr zahlen, die gar kein Empfangsgerät bereit halten. Und wer bisher nur die „Radiogebühr“ (5,76 Euro) zahlt, muss in Zukunft ebenfalls den vollen Satz von knapp 18 Euro entrichten. Änderungen ergeben sich außerdem für beruflich genutzte PCs (sind mit der Pauschale abgegolten), und Jugendliche mit eigenem Einkommen, die im elterlichen Haushalt wohnen, brauchen ebenfalls keine eigene GEZ-Gebühr zu zahlen. Die neue Regelung tritt Anfang 2013 in Kraft. Sie soll die GEZ-Schnüffelei in den Haushalten beenden – und auch die unendliche Diskussion, welche Geräte (PC? Smartphone?) als Empfangsgeräte gelten. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ, Foto) in Köln bleibt aber erhalten.

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