Neun Cent pro Download für die GEMA

Seit fast zehn Jahren gibt es Musik-Download-Shops, aber was die Urheberrechte angeht, leben sie immer noch in einer Grauzone. Zwar haben sie Verträge mit der Musikindustrie über die Nutzung der Aufnahmen, nicht aber mit der GEMA über Abgaben für Texter und Komponisten. Nun endlich haben sich die GEMA und der IT-Verband Bitkom auf Lizenzgebühren geeinigt: Sie liegen „in der Regel“ zwischen sechs und neun Cent netto pro heruntergeladenem Song, wobei Bitkom-Mitglieder einen Nachlass erhalten. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2002. In der Vergangenheit hatten die Download-Stores entsprechende Rücklagen auf Hinterlegungskonten gebildet, die erst jetzt an die Texter und Komponisten ausgeschüttet werden – ein schönes Weihnachtsgeld dürfte da zusammenkommen. Vereinbart wurde außerdem, dass die Songs künftig 90 Sekunden lang vorgehört werden können, statt bisher 30 Sekunden. Eine teilweise Einigung haben die beiden Kontrahenten auch über die Lizenzgebühren für Streaming-Dienste erzielt: Nach Medienberichten soll von den monatlichen Abogebühren rund ein Euro für die GEMA fällig werden. Wie viel werbefinanzierte Angebote wie Spotify zahlen müssen, darauf konnte man sich noch nicht verständigen. Auch über die Lizenzgebühren für Video-Streaming-Dienste wie Youtube streiten sich die beiden Kontrahenten immer noch, weshalb diverse Musik-Videos bis auf weiteres für Nutzer aus Deutschland gesperrt bleiben.

 

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