GEMA und Google gehen in die Berufung

Nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts in der Causa GEMA vs. Google vom April gehen nun beide Seiten in die Berufung. In der ersten Instanz war das Verfahren ausgegangen wie das Hornberger Schießen: Google hafte nicht unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen auf seiner Video-Plattform YouTube, entschied das Gericht – gleichwohl müsse YouTube aber künftige Uploads genauer unter die Lupe nehmen. Nach dem Urteil setzten die beiden Streithähne ihre Verhandlungen über eine Lizenzierung fort, kamen aber noch zu keinem Ergebnis. Der GEMA geht es vor allem darum, dass sie das Ergebnis der Verhandlungen, also die mit Google ausgehandelten Tarife, veröffentlichen darf. Dazu sei sie sogar rechtlich verpflichtet. Google möchte die Tarife geheim halten – wohl damit nicht Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern Blut lecken. Außerdem lehnt Google den Einsatz von Filtern ab, zu dem das Landgericht das Unternehmen vergattert hatte.

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