GEMA-Klatsche aus Brüssel

Über die GEMA zu meckern, ist ja allgemein sehr populär – doch jetzt kommt Kritik von oberster Stelle: Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Reform und europaweiten Vereinheitlichung der Verwertungsgesellschaften (VGen) formuliert. Darin geht es zum einen um mehr Transparenz bei den Strukturen von GEMA & Co., zum anderen darum, Lizenzen für Download-Shops oder Musik-Streaming-Dienste europaweit aus einer Hand zu vergeben. Vor allem der erste Teil zum Thema „Transparenz“ ist eine einzige Klatsche für die Verwertungsgesellschaften. Es werden dort fast ausschließlich die „Rechte der Rechteinhaber“ gegenüber den VGen gestärkt und die monopolartigen, selbstherrlichen Strukturen mancher VG zurückgeschnitten. Unter anderem wird festgelegt, dass die Urheber eine beliebige VG in einem beliebigen EU-Land mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen dürfen, dass sie den Vertrag mit sechsmonatiger Frist kündigen können, dass sie in der Mitgliederversammlung die Direktoren ernennen und entlassen können und dort auch über die Aufteilung der Lizenzeinnahmen beschließen. Außerdem können die Urheber durchsetzen, dass ihre Rechte gegenüber Online-Anbietern für mehrere Länder aus einer Hand wahrgenommen werden. In den Paragraphen wird auch immer wieder das Recht auf elektronische Kommunikation betont. Offenbar bestehen einige Verwertungsgesellschaften in Europa noch generell auf der Briefform. Das Ganze liest sich so, als ob da eines der letzten Monopole in Europa aufgebrochen werden solle – und als ob so mancher VG-Direktor schon mal gern in die eigene Tasche gewirtschaftet habe. Das wollen wir der GEMA natürlich nicht unterstellen – die übrigens in einer ersten Stellungnahme den Vorstoß der EU-Kommission begrüßt hat.

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