GEMA-Abzocke bei Martinsumzügen?

Immer auf die arme GEMA: Anlässlich der alljährlichen Martinsumzüge geisterten diverse Vorwürfe gegen die Verwertungsgesellschaft der Texter und Komponisten durch die Medien. Nicht nur beim öffentlichen Absingen der Martinslieder halte die GEMA die Hand auf, sondern sie kassiere sogar bei den Kindergärten ab, wenn dort die Noten und Texte der Lieder kopiert würden. Beides falsch, sagt dazu die GEMA. Erstens seien die meisten Martinslieder frei von Urheberrechten, weil ihre Autoren länger als 70 Jahre verstorben sind. Sie dürfen also gebührenfrei gesungen und auch kopiert werden. Zweitens sei für das Kopieren von Noten nicht die GEMA, sondern die kleine VG Musikedition zuständig – die allerdings von der GEMA administrativ unterstützt werde. Richtig sei aber, dass Noten und Liedtexte geschützter Werke generell nicht kopiert werden dürfen, auch nicht zum privaten Gebrauch. Kindergärten könnten aber gegen eine Pauschalgebühr von 56 Euro pro Jahr bis zu 500 Kopien anfertigen. Tatsächlich zeigt ein Blick ins Urheberrecht: „Die Vervielfältigung graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig .... oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.“ Also: Noten kaufen oder sich bei der VG Musikedition anmelden – oder abschreiben.

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