GEMA-Abgabe auf USB-Sticks explodiert

Mitten in die öffentliche Diskussion über das Urheberrecht platzen die Verwertungsgesellschaften mit einer einseitig festgelegten, dramatischen Erhöhung der Urheberabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten. Bisher waren pro Stick oder Karte 10 Cent fällig, unabhängig von der Speicherkapazität. Ab 1. Juli 2012 sollen es 91 Cent für Speicherkapazitäten bis vier Gigabyte sein, für größere Sticks sogar 1,56 Euro und für Speicherkarten jenseits der vier GB 1,95 Euro, jeweils zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Diese Tarife hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), in der die Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen sind, veröffentlicht. Der alte Tarif war Ende 2011 ausgelaufen, und Verhandlungen mit den Herstellerverbänden seien bisher ergebnislos verlaufen, so die ZPÜ. Eine Begründung für die explosionsartige Erhöhung der Abgabe liefert sie nicht. Es heißt lediglich lapidar: „Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Ansprüche auf Vergütungen nach § 54 UrhG von Gesetzes wegen entstehen und insbesondere nicht von der Veröffentlichung von Tarifen durch die ZPÜ abhängig sind“. Dabei schreibt der Gesetzgeber nur vor, dass die Höhe der Abgabe zwischen den Kontrahenten ausgehandelt werden muss. Nun wird sie wohl in einem Schiedsverfahren geklärt werden. Ob sich die Verwertungsgesellschaften mit einem derart dreisten Vorpreschen in der ohnehin aufgeheizten Situation einen Gefallen tun, darf bezweifelt werden.

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