Plenum des EU-Parlaments (Bild: EU-Parlament)
Plenum des EU-Parlaments (Bild: EU-Parlament)

Urheberrecht

EU-Parlament verabschiedet „Lex Youtube“

| UW

Im zweiten Anlauf hat das EU-Parlament den – überarbeiteten – Entwurf seines Rechtsausschusses zur Urheberrechtsreform mit großer Mehrheit angenommen. Demnach haften Plattformbetreiber wie Youtube, wenn ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke, zum Beispiel Musikstücke, auf die Plattform hochladen. Ausgenommen ist aber das Hochladen in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia. Auch kleine Unternehmen sind von der Richtlinie ausgenommen. Das Abstimmungsergebnis wurde vom IT-Verband Bitkom als „rückwärtsgewandt“ kritisiert, vom Bundesverband Musikindustrie indes als „sehr gute Nachricht für Europas Kreative und ihre Partner“ begrüßt. Weniger schmecken dürfte den Plattenfirmen aber ein anderer Passus des Gesetzentwurfs: Er räumt nämlich den Künstlern das Recht ein, eine zusätzliche Vergütung von den Labels zu verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren einschlägigen Einnahmen aus der Verwertung der Werke oder Darbietungen unverhältnismäßig niedrig ist. Das heißt: Künstler können von den Labels eine angemessene Beteiligung an den sprudelnden Streaming-Einnahmen verlangen, auch wenn der ursprüngliche Vertrag das nicht vorsieht.

Zur Übersicht

STEREO-HÖRTIPPS

Lesen Sie hier die Rezensionen zu den STEREO-Hörtipps
Hier finden Sie auch die Links zu den aktuellen Playlists auf Qobuz und Spotify.

Rezensionen und Playlists

Anzeige

STEREO-Newsletter

Mehr frische Infos und Angebote finden Sie im STEREO-Newsletter.

Jetzt registrieren