Abstimmung im Rechtsausschuss (Foto: EU-Parlament)
Abstimmung im Rechtsausschuss (Foto: EU-Parlament)

Abstimmung im Rechtsausschuss

EU-Parlament nimmt Youtube in die Pflicht

| UW

Schon seit Jahren basteln die EU-Gremien an einem neuen Urheberrecht, das den Entwicklungen im Internet Rechnung trägt. Die derzeit gültigen Bestimmungen stammen aus dem Jahr 2001. Nun hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments den Entwurf einer neuen Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet. Demnach müssen kommerzielle Online-Plattformen wie Youtube künftig prüfen, ob die Inhalte, die ihre Nutzer hochladen, urheberrechtlich geschützt sind, und sie gegebenenfalls sperren oder Lizenzen dafür erwerben. Diese Prüfung soll schon während des Hochladens der Inhalte stattfinden, was sogenannte „Uploadfilter“ erfordert. Kritiker wenden ein, dass solche Filter Satire, Parodie oder Zitate nicht erkennen und sie zu Unrecht sperren würden. Dagegen begrüßt die GEMA den Entwurf. Er ziele im Kern darauf ab, den Abschluss von Lizenzvereinbarungen zwischen Online-Plattformen und Rechteinhabern zu fördern. Die bisherige Rechtslage ermögliche es sogenannten „User Uploaded Content“-Plattformen wie YouTube, eine Vergütungspflicht für die genutzten Inhalte abzustreiten, indem sie sich als bloße Infrastrukturanbieter darstellen. Der Entwurf muss noch vom Plenum des EU-Parlaments verabschiedet werden. Danach beginnen die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, also den Regierungen der Mitgliedsländer.  Die Bundesregierung lehnt Uploadfilter ab.

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