Texter und Komponisten fordern 50/50 beim Streaming
In einem gemeinsamen Appell fordern die deutschen Berufsverbände der Komponisten (DKV), Textdichter (DTV) und Musikverleger (DMV) einen höheren Anteil an den Einnahmen der Streaming-Dienste. Sie schließen sich damit der Forderung des internationalen Dachverbandes der Musikautoren in Verwertungsgesellschaften (CIAM) an. Und die lautet: Die Streaming-Dienste sollen 80 Prozent ihrer Brutto-Einnahmen an die Urheber abführen, und diese…
In einem gemeinsamen Appell fordern die deutschen Berufsverbände der Komponisten (DKV), Textdichter (DTV) undMusikverleger (DMV) einen höheren Anteil an den Einnahmen der Streaming-Dienste. Sie schließen sich damit der Forderung des internationalen Dachverbandes der Musikautoren in Verwertungsgesellschaften (CIAM) an. Und die lautet: Die Streaming-Dienste sollen 80 Prozent ihrer Brutto-Einnahmen an die Urheber abführen, und diese 80 Prozent sollen zu gleichen Teilen an die Labels und Interpreten einerseits und an die Texter, Komponisten und Musikverleger andererseits gehen. Bisher, so schreibt die CIAM, schütteten die Streaming-Dienste nur 60 bis 70 Prozent ihrer Einnahmen an die Urheber aus, und davon ging der Löwenanteil von durchschnittlich 94 Prozent an die Labels – die davon wiederum nur einen Bruchteil an die Interpreten weiterreichen. Nach dieser Rechnung kommen also bisher von 10 Euro Monatsgebühr je Abonnent nur rund 40 Cent bei den Musikautoren an. In Deutschland sind es aber laut GEMA-Tarif rund 10 Prozent der Einnahmen des Streaming-Dienstes, also grob ein Euro pro Abonnent. Würde die Forderung der Autorenverbände erfüllt, bekämen Texter, Komponisten und Verleger rund 4 Euro pro Monat und User.