Preiserhöhungen: Klauseln von Spotify und Netflix unwirksam

Landgericht und Kammergericht Berlin urteilten gegen die Streaming-Riesen Spotify und Netflix beim Thema Preiserhöhungen. IMTEST erklärt die Hintergründe.

Dass Streaming-Dienste ihre Preise selbst festlegen und auch erhöhen dürfen ist erlaubt – aber Abonnenten sollten vorher zustimmen, anstatt einfach nur über eine Preiserhöhung informiert zu werden, wie Landgericht und Kammergericht Berlin nun urteilten. Die Verbraucherzentrale klagte gegen Spotify und Netflix, und bekam nun Recht, dass Preiserhöhungen ohne Zustimmung nicht abgeschlossen werden dürfen, was auch andere Streaming-Anbieter betreffen könnte. Auswirkungen auf frühere Preiserhöhungen wird das Urteil vermutlich wenig haben, sodass mit Rückzahlungen nicht zu rechnen ist; aber bei zukünftigen Preisänderungen werden die Streaming-Anbieter wahrscheinlich vorher das Einverständnis von Nutzern holen müssen, wobei eine Kündigung bei Ablehnung möglich ist.

Mehr Infos zu dem Urteil über Preiserhöhungen bei Spotify und Netflix hier bei IMTEST!

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Julian Holländer
Auch das jüngste Mitglied der STEREO-Redaktion ist begeistert für HiFi und Musik, spätestens seitdem Julian Holländer als Jugendlicher begann Schallplatten zu sammeln und unzählige Konzerte zu besuchen. Nach dem Englisch-Studium landete er zuerst als Übersetzer für STEREO Magazine bei STEREO, bevor er sich inzwischen vorwiegend um Tests aus dem digitalen Umfeld kümmert – Streamer, DACs, Aktivboxen und alles, was dazu gehört. Seit Abschluss seines Volontariats arbeitet er als Redakteur für STEREO.


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