Jetzt wird’s ernst: Händler müssen Altgeräte entsorgen
Neun Monate hatte der Handel Zeit, das neue „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ umzusetzen. Am 20. Juli läuft die Übergangsfrist ab. Spätestens dann müssen Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 qm anbieten, die Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn der Kunde ein gleichartiges Neugerät kauft. Elektro-Kleinkram mit weniger als 25 cm Kantenlänge muss…

Neun Monate hatte der Handel Zeit, das neue „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ umzusetzen. Am 20. Juli läuft die Übergangsfrist ab. Spätestens dann müssen Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 qm anbieten, die Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn der Kunde ein gleichartiges Neugerät kauft. Elektro-Kleinkram mit weniger als 25 cm Kantenlänge muss unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurückgenommen werden. Der Handel muss den Elektroschrott fachgerecht recyceln oder entsorgen lassen. Auf diese Weise will die Bundesregierung erreichen, dass mehr wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden und weniger Elektroschrott auf afrikanischen Deponien landet. Große Elektromärkte nehmen Altgeräte schon länger auf freiwilliger Basis zurück. Problematisch ist die neue Regelung vor allem für Online-Händler: Auch für sie gilt die Rücknahmepflicht, sofern ihre Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte größer als 400 qm sind. Verbraucher können den Elektroschrott aber auch weiterhin auf den öffentlichen Wertstoffhöfen abgeben.