Gericht untersagt Fake-Streams
Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Website Followerschmiede.de erlassen.

Die in Deutschland ansässige Website bot die Erzeugung von „Fake-Streams“ an, um die Abrufzahlen bei Audio-Streaming-Diensten künstlich in die Höhe zu treiben. Per einstweiliger Verfügung hat das Landgerichts Berlin nun die Unterlassung des Angebots angeordnet. Bereits im vergangenen Sommer hatten alle namhaften Vertreter der Musikbranche einen „Code of Best Practice“ unterzeichnet mit dem Ziel, Streaming-Manipulationen zu erkennen und zu verhindern. Allerdings konnten sich Labels und Streaming-Dienste bisher nicht auf das „nutzerzentrierte“ Abrechnungsmodell einigen, das Manipulationen durch Computer-generierte Massenabrufe verhindern würde. Dabei ist die Zahl der Hörer entscheidend, nicht die der Streams.