Aus für „StreamOn“ und „Music Pass“
Die Bundesnetzagentur verbietet den Mobilfunk-Providern, die Musikdaten der Streaming-Dienste von der Berechnung des Inklusiv-Volumens auszunehmen.
Seit 2017 halten Telekom und Vodafone für einige ihrer Mobilfunktarife ein spezielles Zuckerl bereit: Abonnenten von Musik-Streaming-Diensten können unbegrenzt Musik via Mobilfunk streamen, ohne dass die übertragene Datenmenge auf das gebuchte Inklusiv-Volumen angerechnet wird. Diese Option, „StreamOn“ bei der Telekom und „Music Pass“ bei Vodafone, kann kostenlos hinzugebucht werden. Jetzt hat die Bundesnetzagentur diese Praxis verboten, weil sie „den Datenverkehr nicht gleichbehandelt“ und damit gegen die Netzneutralität verstößt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, das „sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs“ untersagt. Die beiden Mobilfunk-Provider dürfen nun die sogenannten Zero-Rating-Optionen ab dem 1. Juli 2022 nicht neu vermarkten und müssen sie bis Ende März 2023 auch für Bestandskunden einstellen.