Das Recht auf ein Update

Das Recht auf ein Update

Verbraucherrecht: Schon 2019 hatte die Europäische Union in einer Richtlinie das Recht auf Updates für Geräte mit digitaler Steuerung festgelegt. In diesem Jahr hat der Bundestag das Recht auf Updates gemäß EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht gegossen.

Modernes HiFi-Equipment wird immer digitaler. Nicht nur Streamer, Smartboxen oder sogenannte All-in-One-Geräte, nein, auch „normale“ Verstärker, CD-Player oder weitere Gerätschaften sind oftmals digital angesteuert. Das Ganze funktioniert über die sogenannte „Firmware“, was nichts anderes ist als das allseits bekannte Betriebssystem in Computern oder Handys.

Ob selbst der Download angestoßen wird oder automatisiert erfolgte, manchmal funktionieren die Geräte einfach nicht mehr so wie vorher. Das ist vielfach sehr ärgerlich, da Funktionen, wie beispielsweise das Internet-
radio, schlicht und einfach nicht mehr ausführbar sind. Bei dem neuen Gesetz geht es nicht etwa nur um Betriebssystem-Updates für Smartphone & Co., sondern um alle Geräte mit digitaler Steuerung per Firmware. Leider nicht rückwirkend, sondern ab einem Neukauf nach dem 1.1.2022. Dann müssen sowohl funktionserhaltende …

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Ausgabe STEREO Februar 2022.

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