Im Jahr 2017 werden 32 traditionsreiche Chöre aus ganz Deutschland die Zelter-Plakette erhalten. Der Bundespräsident zeichnet mit der 1956 gestifteten Medaille alljährlich Chorvereinigungen aus, "die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben". Voraussetzung ist das seit mindestens 100 Jahren ununterbrochene musikalische Wirken des Chores.
Genau diese 100-Jahre-Grenze verdient derzeit besondere Beachtung. Denn vor einhundert Jahren tobte in Europa der Erste Weltkrieg. Da gab es im Land andere Herausforderungen als die, einen Gesangverein neu zu etablieren. Der Boom der Gründerjahre war längst vorbei. – Umso erstaunlicher ist es, dass es aber eben doch Neugründungen in jenen Jahren gab, auch ganz konkret 1917.
Parallel zur Zelter-Plakette für Chöre erhalten Orchester mit mindestens 100-jähriger Tradition die Pro Musica-Plakette vom Bundespräsidenten verliehen. Für 2017 stehen hier 15 Ehrungen an. Die ersten Plaketten des Jahres werden in einem Festakt bei den Tagen der Chor- und Orchestermusik vom 24. bis 26. März in Konstanz überreicht.
Zum Ende des Jahres 2016 ist die Liste des Immateriellen Kulturerbes, die die Deutsche UNESCO-Kommission führt, um etliche Kulturformen länger geworden. Dazu zählt auch das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren, das neu ins das bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurde. Seine vielfältigen Erscheinungsformen und die weite Verbreitung ermöglichen das Mitmachen sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum, stellte das Expertenkommitee fest und hob zugleich die identitätsstiftende und integrative Funktion des gemeinsamen Musizierens hervor. Damit erfährt die Arbeit, die vor Ort in den vielen, vielen Vereinen meist ehrenamtlich geleistet wird, eine verdiente Anerkennung. Posaunenchöre sind darunter eine besondere Kulturform, die oft in evangelischen Kirchengemeinden zu finden ist und die noch einmal eigenständig in die Liste aufgenommen wurde.
Bereits sind 2014 sind Chormusik in deutschen Amateurchören und insbesondere sächsische Knabenchöre sowie seit 2015 das Choralsingen als Immaterielles Kulturerbe gelistet. Und wenn in diesem Tagen die Sternsinger wieder von Tür zu Tür ziehen und Geld für gute Taten sammeln, ist auch das übrigens eine kulturelle Ausdrucksform, die ausdrücklich als Immaterielles Kulturerbe verzeichnet ist.