Die Bühnen Köln haben darüber informiert, dass Einlagen in Höhe von 15 Millionen Euro aus den für die Bühnensanierung aufgenommenen Krediten bei der Greensill Bank angelegt wurden. Am 3. März 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer Sonderprüfung wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot („Moratorium“) gegenüber der Greensill Bank verhängt, um Vermögenswerte zu sichern. Durch diese Maßnahme soll eine Zahlungsunfähigkeit der Bank abgewendet werden. Bei der Greensill Bank handelt es sich um ein deutsches Finanzinstitut, das der deutschen Regulierung unterliegt und regelmäßig von der BaFin geprüft wird.
Die Anlagen der Bühnen unterliegen nicht der gesetzlichen oder der freiwilligen Einlagensicherung. Der Technische Betriebsleiter Bernd Streitberger und der Geschäftsführende Direktor Patrick Wasserbauer betonen, dass die Anlage der Gelder bei der Greensill Bank keinerlei spekulative Komponente hatte und als sicher angesehen wurde.
Hintergrund ist, dass die Bühnen entsprechend ihrer vom Rat erteilten Ermächtigung im Dezember 2020 ein Schuldscheindarlehen über 100 Millionen Euro mit einem auf 40 Jahre festgeschriebenen Zinssatz in Höhe von 0,98% zur Finanzierung der Bühnensanierung am Offenbachplatz aufgenommen haben. Damit sind die Finanzierungskonditionen über den gesamten Abschreibungszeitraum des Projekts gesichert. Diese Planungssicherheit sei derzeit nur für Kreditvolumina in diesen Höhen am Finanzmarkt zu bekommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch nicht klar, ob es Geschädigte der Greensill Bank geben wird und inwieweit die Bühnen möglicherweise dazu gehören. Die BaFin hat einen Sonderbeauftragten eingesetzt und eine Entscheidung dazu bis Mitte April 2021 angekündigt. Die Bühnen lassen sich hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Rechte anwaltlich vertreten.