Thomas Hengelbrock. Bild: Florence Grandidier
Thomas Hengelbrock. Bild: Florence Grandidier

Prominente Musiker ziehen nach Karlsruhe

Unter den Klägern der Initiative "Aufstehen für die Kunst" sind auch Anne-Sophie Mutter, Thomas Hengelbrock und Christian Gerhaher.

Ende letzte Woche haben folgende Kläger, im Namen und mit Unterstützung der Initiative "Aufstehen für die Kunst", eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die pauschale und ausnahmslose Schließung der Theater, Opern- und Konzerthäuser, wie sie das "Notbremsegesetz" ab einer Inzidenz von 100 vorsieht, eingereicht: die Geigerin Anne-Sophie Mutter, die Sänger Okka von der Damerau, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher sowie die Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock.

Ein Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde bereits am 15. April abgewiesen, aber sowohl der Entgegnungsschriftsatz der Landesanwaltschaft Bayern, als auch dann das Urteil, das einige, noch dazu sachlich problematische Abschnitte wortwörtlich übernommen hat, weisen zahlreiche Fehleinschätzungen auf. Letztere, die Kunstfreiheit, Werk- und Wirkbereich betreffend, wurden bereits in unserer letzten Pressemitteilung vom 16. April (zu finden unter www.aufstehenfuerdiekunst.de) erläutert und ganz aktuell in einem Artikel von Rolf Bolwin, Jurist und langjähriger geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, ebenfalls begründet. 

Auch gegenläufige Studien zu den von uns vorgelegten Untersuchungen zur Risikoeinschätzung oder zu den Auswirkungen der Belüftungssysteme konnten von den Antragsgegnern nicht präsentiert werden. Die Bayerische Staatsregierung hat ebenfalls keine konkreten wissenschaftlichen Studien vorgelegt, als auf eine kleine Anfrage der Bayerischen Landtagsgrünen vor wenigen Tagen explizit nach den Studien, auf welche die Staatsregierung ihre Beschränkungen stützt, gefragt wurde (mehr dazu in den "Juristischen Stellungnahmen" auf unserer Website).

Da die Kunstfreiheit zu den am stärksten im Grundgesetz abgesicherten Kommunikationsgrundrechten gehört und die massiven Einschränkungen bereits über eine unverhältnismäßig lange Zeit gehen und sich wissenschaftlich nicht wirklich begründen lassen, ist deshalb eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene überfällig und angezeigt.

Stellvertretend für die Initiative wurde bereits am 18. März eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Schließungsanordnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen in § 23 Abs. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhoben. Dieses Verfahren läuft und dürfte im Laufe des Jahres entschieden werden.

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