Die Hochschule für Musik und Theater in München. Bild: Hochschule
Die Hochschule für Musik und Theater in München. Bild: Hochschule

Aufarbeitung an der Münchner Hochschule

Prozessauftakt gegen ehemaligen Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose: Hochschule will Prozessbeobachtung einsetzen.

Die Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) begrüßt es sehr, dass der Prozess gegen ihren ehemaligen Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose trotz der schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie am Freitag, den 13. November 2020, vor dem Landgericht München I beginnt.

Bereits seit den ersten Vorwürfen gegen ihren ehemaligen Präsidenten Siegfried Mauser hat die Hochschule für Musik und Theater München zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Strukturen entwickelt, um alle Hochschulangehörigen bestmöglich vor übergriffigem Verhalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt zu schützen. Um auch aus den Erkenntnissen aus dem Strafprozess gegen Hans-Jürgen von Bose weiter zu lernen und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, hatte die HMTM den Strafrechtsexperten Prof. Dr. Frank Saliger (LMU) mit der Organisation einer Prozessbeobachtung betraut. Die Zusammenarbeit wurde aber noch vor Prozessbeginn wieder beendet.

Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen gegen Hans-Jürgen von Bose wurden zahlreiche Angehörige und Alumni der HMTM als Zeugen befragt. Hans-Jürgen von Bose unterrichtete von 1992 bis 2007 und von 2012 bis 2014 an der HMTM Komposition.

Die Hochschule für Musik und Theater München hat bereits auf die ersten Vorwürfe gegen Siegfried Mauser, der von 2003 bis 2014 Präsident der Hochschule für Musik und Theater München war und im Oktober 2019 rechtskräftig wegen sexueller Nötigung mit Gewalt verurteilt wurde, mit umfassenden Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention reagiert. Wesentliche ergriffene Maßnahme waren etwa die Einrichtung von externen Ombudsstellen für anonyme psychologische und juristische Beratungen, die Etablierung eines Verfahrens für einen dringenden Lehrerwechsel, das Verbot von Unterricht in Privaträumen, die Stärkung der Frauenbeauftragten oder die Klärung der Beschwerdewege.

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