Schöner hätten wir es nicht formulieren können: aus dem TKG-Entwurf
Schöner hätten wir es nicht formulieren können: aus dem TKG-Entwurf

Telekommunikationsgesetz

Reinen UKW-Tunern geht’s an den Kragen

| UW

Allmählich wird’s ernst mit dem Verkaufsverbot für reine UKW-Empfänger: Nachdem die EU schon im vergangenen Jahr das Aus für rein analoge Autoradios beschlossen hatte, setzt die Bundesregierung jetzt noch eins drauf und will auch für alle anderen „überwiegend  für  den  Empfang  von  Ton-Rundfunk  bestimmten“  Geräte vorschreiben, dass sie digitales Radio – also DAB+ oder Internetradio oder DVB-Radio – empfangen können. So steht es im aktuellen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ausgenommen sind Billig-Radios, die den Programmnamen nicht anzeigen können, sowie Smartphones und Tablets. Auch AV-Receiver dürften nicht betroffen sein, denn da ist der Radioempfang ja nur eine Nebenfunktion. Zudem soll eine großzügige Übergangsregelung gelten: Das Verbot soll erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden. Und das Gesetz ist ja erst in einem Vorstadium. Also: Eine ganze Weile sind reine UKW-Tuner noch erlaubt – aber viele Modelle gibt ja eh nicht mehr.

www.bmwi.de

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