Kartellamt kippt Grundverschlüsselung

Nach Unitymedia wird nun wohl auch Kabel Deutschland auf die „Grundverschlüsselung“ der digitalen Programme von RTL, Sat1 & Co. in Standard-Auflösung verzichten müssen. Das Bundeskartellamt hat den beiden Sendergruppen illegale Absprachen in Sachen Grundverschlüsselung vorgeworfen und ihnen eine satte Geldstrafe aufgebrummt. Außerdem haben die Wettbewerbshüter den beiden Programmanbietern die Zusage abgerungen, künftig auf jegliche Verschlüsselung sowie auf Kopierschutzmaßnahmen zu verzichten. Das betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nicht betroffen sind die HD-Versionen der Programme – sie dürfen weiterhin verschlüsselt ausgestrahlt werden. Wie Kabel Deutschland auf die neue Situation reagiert und ob es noch zu einem Rechtsstreit kommt, bleibt abzuwarten.

Zur Übersicht

STEREO-HÖRTIPPS

Lesen Sie hier die Rezensionen zu den STEREO-Hörtipps
Hier finden Sie auch die Links zu den aktuellen Playlists auf Qobuz und Spotify.

Rezensionen und Playlists

Anzeige

STEREO-Newsletter

Mehr frische Infos und Angebote finden Sie im STEREO-Newsletter.

Jetzt registrieren