CD-Rohlinge (Fotos: STEREO/Joachim Zell)
CD-Rohlinge (Fotos: STEREO/Joachim Zell)

1,25 Cent für jede CD-R

„GEMA“-Abgabe für Rohlinge vereinbart

| Ulrich Wienforth

Es klingt ein bisschen wie aus der Zeit gefallen: Nach rund 10jähriger Verfahrensdauer haben der „Informationskreis AufnahmeMedien“, in dem die Hersteller und Importeure zusammengeschlossen sind, und die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ ihren Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien (CD- und DVD-Rohlinge) für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und zudem einen Gesamtvertrag für die Zeit ab Anfang 2018 abgeschlossen. Hersteller und Importeure zahlen jetzt je CD-R 1,25 Cent und für jede mehrfach beschreibbare CD-RW 2,5 Cent. Für DVD-Rohlinge liegt die Abgabe je nach Kapazität zwischen 2,5 und 10 Cent pro Stück. Bis zum Jahr 2008 hatte der Gesetzgeber die Höhe der Abgabe festgelegt, doch seit der Reform des Urhebervergütungsrechts müssen sich die beteiligten Parteien untereinander einigen – wobei meist die Gerichte nachhelfen müssen. Die Urheberrechtsabgaben werden an die Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG Wort weitergeleitet. Sie sind eine pauschale Vergütung für Privatkopien. 

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