aus dem Richtlinienentwurf
aus dem Richtlinienentwurf

"Beweislastumkehr" verlängert

EU-Parlament stärkt Verbraucherrechte

| UW

Am Dienstag hat das EU-Parlament zwei Richtlinien verabschiedet, die den Verbrauchern erweiterte Rechte in Garantiefällen einräumen. Weist ein Produkt oder ein digitaler Inhalt (Musik, Apps, Spiele) innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf Mängel auf, muss der Kunde nicht beweisen, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt. Diese „Beweislastumkehr“ gilt bisher nur im ersten halben Jahr. Insgesamt beträgt die Gewährleistungsfrist mindestens zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr dann die „Beweislast“ beim Kunden liegt. Im Garantiefall kann der Kunde wählen, ob das Produkt kostenlos repariert oder ersetzt wird. Verbraucher, die „Waren mit digitalen Elementen“ kaufen (z.B. „intelligente“ Kühlschränke, Smartphones, TV-Geräte), haben ein Recht auf bug fixes durch Software-Updates innerhalb eines Zeitraums, der „vom Verbraucher als angemessen erwartet werden kann“, in Abhängigkeit der Warenart. Das klingt zwar ziemlich schwammig, dürfte aber immerhin den Herstellern von Android-Smartphones in Sachen Sicherheits-Updates Beine machen. Die neuen Richtlinien gelten für Online-Käufe wie für den Händler vor Ort. Sie müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb von maximal zweieinhalb Jahren umgesetzt werden.

http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20190321IPR32116/parlament-verbessert-verbraucherrechte-online-und-offline

 

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