DAB+ wird Pflicht

Gesetz nimmt letzte Hürde

DAB+ wird Pflicht

| UW

Der Bundesrat hat das „Sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes“, das der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, abgenickt. Damit ist das Aus für reine UKW-Tuner endgültig besiegelt.

Ab dem 21. Dezember 2020 müssen alle Autoradios in Neuwagen, die in der Europäischen Union verkauft werden, auch DAB+ empfangen können. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine Richtlinie der Europäischen Union um. Darüber hinaus muss in Deutschland auch jedes andere „überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogerät, das den Programmnamen anzeigen kann“, digitale Hörfunkdienste empfangen können. Reine UKW-Tuner dürfen also in gut einem Jahr nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Nicht betroffen von der Regelung sind AV-Receiver, Smartphones oder andere Geräte, bei denen der Radioempfang nur eine Nebenfunktion ist.

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