DAB-Empfang soll Pflicht werden

Die Bundesregierung will dem Beispiel Frankreichs folgen und vorschreiben, dass neue Hörfunk-Geräte ab Anfang 2015 auch DAB empfangen können müssen. Für Autoradios soll das ab Anfang 2016 gelten. Das sieht ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor. Andererseits soll aber das Leben des UKW-Systems verlängert werden. Zwar soll die Bundesnetzagentur, so wie bisher schon vorgesehen, die Genehmigungen für UKW-Sender bis Ende 2015 widerrufen – aber sie kann sie dann auf Antrag des Betreibers um bis zu zehn Jahre verlängern. Voraussetzung für den Digitalumstieg, also die Abschaltung der UKW-Sender, sei eine ausreichende Verbreitung digitaler Empfangsgeräte. „Allein aus Gründen des Verbraucherschutzes können nicht Millionen funktionstüchtiger UKW-Empfänger unbrauchbar werden, sondern eine Reichweite und Mehrwerte der neuen Technik müssen durch die Verbraucher akzeptiert sein,“ heißt es zur Erläuterung des Gesetzentwurfs.

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