Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Entsorgung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten beschlossen. Es gilt für Händler, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Sie müssen künftig Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Kleine Altgeräte, die in keiner Richtung größer als 25 cm sind, müssen diese großen Vertreiber sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Das neue Elektrogesetz schreibt zudem die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle vor und soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eindämmen.

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